16.07.2024 11:52:58
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Auktionsdetails

Auktionsüberblick

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Auktions-ID: 855779

1 Stromerzeuger von GEKO


Auktionsende:
Do., 08.08.2024 - 13:56 Uhr
verbleibende Zeit:
23 Tage 2 Std. 3 Min.
100,00 EUR
0 Gebote | 482 mal angesehen
Gebotsformular
Minimalgebot: 100,00 EUR
Anbieter:
Stadt Rheinsberg (3 weitere Auktionen)
Ort:
16831 Rheinsberg
Abholung:
Ja
Versand:
Nein
Zahlungsart:
Überweisung

Gegenstandsbeschreibung

1 Stromerzeuger von GEKO

Die Stadt Rheinsberg bietet zur Versteigerung ein Stromerzeuger wie folgt an:

Beschreibung:

 

Hersteller: Geko

Typ: 2801 E-A/MHBA

Baujahr : 2006

Kraftstoffart: Benzin

Leistung: 2,5 kVa

 

 

Der Generator befindet sich in einem dem Alter entsprechendem Zustand und weißt Gebrauchsspuren wie Lackkratzer und kleine Dellen auf. Das Gerät lief das letzte mal vor ca 2 Jahren. Weiterhin ist es nicht auszuschließen, dass Mängel sein können, die nicht erkannt wurden. Ein Gutachten (Wertermittlung) wurde nicht durchgeführt.

 

Eine Besichtigung, vor Angebotsabgabe, wird empfohlen. Die Besichtigung ist nach vorheriger Absprache, mit der Stadtverwaltung Rheinsberg – Herrn Burow – Tel. 033931 / 2011 möglich.

Besichtigung, Abholung, Versand, Zahlung

Straße:
Dollgower Weg 2
Adresszusatz:
Feuerwache
PLZ / Ort:
16831 Rheinsberg
Bundesland:
Brandenburg
Ansprechpartner:
Burow
Telefon: 033931 2011
E-Mail: burow@rheinsberg.de
Abholung:
Ja
Versand:
Nein
Zahlungs­methoden:
Überweisung
USt ausgewiesen:
Nein
Auktion startete:
Mo., 08.07.2024 - 13:56 Uhr
Auktion endet:
Do., 08.08.2024 - 13:56 Uhr

Rechtliche Informationen

Auktionsart:
Privatrechtliche Auktion
Verbraucher­hinweis:
Der Anbieter der Auktion handelt als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Es gelten die Bestimmungen für öffentliche Versteigerungen.
Umsatzsteuer­hinweis:
Die Auktion unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Eine Rechnung wird nicht ausgestellt. Als Zahlungsnachweis gilt der Bankauszug.
Ausschluss Gewährleistung:
Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängel­haftung). Ein Widerrufs-/Rückgaberecht besteht nicht.
(§ 4 Versteigerungs­bedingungen bzw. Hilfebereich>Rechtliches).