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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.zoll-auktion.de veröffentlichte Website der Generalzolldirektion.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 10.08.2020 bis 12.08.2020 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion.

Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Eine Aktualisierung der Erklärungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache erfolgt in Kürze. Die Inhalte der Barrierefreiheitserklärung sind nach der Aktualisierung auch in Gebärdensprache und Leichter Sprache abrufbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.10.2020 erstellt.

Barriere melden

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Service Desk Zoll
Telefon: +49 228 303-26090 oder 0800 8007 5452
Telefax: +49 228 303-97925
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

Schlichtungsverfahren

Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
Fax: +49 (0)30 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache anzeigen. Erklärung zur Barrierefreiheit als Video in Gebärdensprache ansehen.